Agrarfunk Maschinenringfunk Rübenfunk

Agrarfunk Maschinenringfunk Rübenfunk
Für den Agrarfunk stehen im Betriebsfunk Frequenzen im 2m (VHF) und im 70cm (UHF) Band zur Verfügung.
Er dient der Übertragung innerbetrieblicher Nachrichten in Form von Sprache und Daten innerhalb eines in der Frequenzzuteilung beschriebenen regionalen Einsatzgebiets.
Die Reichweiten betragen bei Handfunkgeräten bis 10km, bei Mobilfunkgeräten bis 15km und Feststationen bis 20km.
Die tatsächliche Reichweite ist abhängig von den topographischen Verhältnissen und der eingesetzten Technik.
Für eine effizientere Frequenznutzung werden Frequenzen im Betriebsfunk grundsätzlich mehreren Nutzern zur gemeinschaftlichen Nutzung zugeteilt.
Für die Zuteilung von Frequenzen sind einmalig Gebühren und jährliche Frequenznutzungsbeiträge zu entrichten.
Gebühren und Beiträgen
Die Frequenzzuteilung erfolgt in der Regel in den Außenstellen der Bundesnetzagentur. Welches Dienstleitungszentrum für Sie zuständig ist können Sie der folgenden Karte entnehmen.
Dienstleistungszentren für Frequenzzuteilung (DLZ 4) (pdf / 491 KB)
Weitere Details sind den Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL) zu entnehmen. VVnömL (pdf / 2 MB

 

Diesnerfunk hat über 30 Jahre Erfahrung im Bereich Agrarfunk für Maschinenring und Lohnunternehmer.
Wir programmieren Ihre Geräte nach Ihren Kudenwünschen auf Ihre zugeteilte Frequenz.
Sprechen Sie uns an unter info@diesnerfunk.de

 

 

 

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Agrarfunk Maschinenringfunk Rübenfunk
Für den Agrarfunk stehen im Betriebsfunk Frequenzen im 2m (VHF) und im 70cm (UHF) Band zur Verfügung.
Er dient der Übertragung innerbetrieblicher Nachrichten in Form von Sprache und Daten innerhalb eines in der Frequenzzuteilung beschriebenen regionalen Einsatzgebiets.
Die Reichweiten betragen bei Handfunkgeräten bis 10km, bei Mobilfunkgeräten bis 15km und Feststationen bis 20km.
Die tatsächliche Reichweite ist abhängig von den topographischen Verhältnissen und der eingesetzten Technik.
Für eine effizientere Frequenznutzung werden Frequenzen im Betriebsfunk grundsätzlich mehreren Nutzern zur gemeinschaftlichen Nutzung zugeteilt.
Für die Zuteilung von Frequenzen sind einmalig Gebühren und jährliche Frequenznutzungsbeiträge zu entrichten.
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